Was ist eine Zwangsstörung?
Die Zwangsstörung ist eine psychische Erkrankung, bei der sich unangenehme Gedanken immer wieder aufdrängen (Zwangsgedanken) und bzw. oder ritualisierte Handlungen gegen inneren Widerstand ausgeführt werden (Zwangshandlungen), um Anspannung und Befürchtungen kurzfristig zu lindern.
Innerhalb eines Jahres sind in Deutschland etwa 3,6 Prozent der Erwachsenen von einer Zwangsstörung betroffen. Am häufigsten sind Kontroll- und Waschrituale sowie aufdringliche Gedanken zu Themen wie Verschmutzung, Zweifel oder Ordnung. Meist treten Zwangsgedanken und Zwangshandlungen gemeinsam auf.
Die Erkrankung beginnt meist früh, im Mittel um das 20. Lebensjahr; ein Beginn nach dem 30. Lebensjahr ist selten. Ohne Behandlung verläuft sie häufig chronisch. Viele Betroffene warten aus Scham jahrelang, bevor sie sich Hilfe holen.
Quellen: S3-Leitlinie Zwangsstörungen, Version 2.0 (2022) WFSBP Guidelines OCD and PTSD, Version 3 (2023) NICE Guideline CG31: Obsessive-compulsive disorder (2005)
Anzeichen und Symptome einer Zwangsstörung
Zwangsgedanken und Zwangshandlungen werden von Betroffenen oft als sehr beschämend wahrgenommen. Die folgenden Anzeichen dienen der ersten Orientierung; sie ersetzen keine sorgfältige Diagnostik. Ob tatsächlich eine Zwangsstörung vorliegt, lässt sich nur in einem therapeutischen Gespräch fachlich klären.
Aufdringliche Gedanken
Ein unangenehmer Gedanke oder Bild drängt sich immer wieder auf und je mehr Sie es wegschieben, desto lauter wird es.Kontrollieren
Herd aus? Tür zu? Sie prüfen ein drittes, viertes Mal und kaum sind Sie weg, meldet sich der Zweifel wieder.Waschen & Reinigen
Aus Angst vor Keimen waschen Sie die Hände, bis sie wund sind und fühlen sich trotzdem nicht sauber.Ordnen & Symmetrie
Alles muss genau stimmen. Solange etwas schief liegt, lässt die innere Anspannung nicht nach.Zählen & Wiederholen
Bestimmte Handlungen müssen in der richtigen Zahl ablaufen. Sonst fangen Sie noch einmal von vorne an.Ständige Zweifel
Habe ich wirklich abgeschlossen? Jemanden verletzt? Egal wie oft Sie prüfen, sicher fühlt es sich nie an.Innerer Widerstand
Sie wissen selbst, dass es unsinnig ist. Und können trotzdem nicht aufhören.Zeit & Erschöpfung
Die Rituale brauchen viel Zeit. Für Arbeit, Freundschaften und alles Schöne bleibt immer weniger Zeit in Ihrem Alltag.Wenden Sie sich in akuten Krisen bitte an die Telefonseelsorge (0800 111 0 111), kostenlos und anonym, rund um die Uhr, oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (116117), in akuten Notfällen an den Notruf (112). Ein Gespräch bei mir ersetzt kein psychiatrisches Notfallsetting.
Wie läuft eine Therapie bei Zwangsstörungen ab?
Ich arbeite evidenzbasiert nach den aktuellen psychotherapeutischen Leitlinien. Die Sitzungen finden vor Ort in Hamburg oder online per Video bundesweit statt, in der Regel einmal pro Woche (50 Minuten).
Kostenloses Kennenlerngespräch
Sie buchen über das Buchungstool auf meiner Website einen Termin für ein Kennenlerngespräch. In diesem kostenlosen, ca. 10-minütigen Telefonat klären wir dann gemeinsam Ihr Anliegen, offene Fragen und das weitere Vorgehen.
Erstgespräch
Passt es für uns beide, vereinbaren wir das eigentliche Erstgespräch. Jetzt nehmen wir uns Zeit: Sie erzählen, was Sie bewegt und was Sie sich von einer Therapie erhoffen. Es gibt keine falschen Antworten und keinen Druck. In der Regel nehmen wir uns dafür bis zu drei Sitzungen. Auch die Frage, ob sich die Zusammenarbeit stimmig anfühlt, gehört hierher.
Probatorik, Diagnostik & Therapieziele
In bis zu vier probatorischen Sitzungen geht es darum, Ihr Anliegen wirklich zu verstehen: Ihre aktuelle Situation, den Hintergrund, Ihre Lebensgeschichte. Ergänzend setze ich testdiagnostische Verfahren ein. Gemeinsam klären wir, ob und in welcher Form eine Therapie sinnvoll ist und welche Ziele Sie sich wünschen.
Therapiephase
Jetzt beginnt die eigentliche therapeutische Arbeit, individuell auf Sie abgestimmt. Sie gewinnen Klarheit über Zusammenhänge und Muster, lernen neue Strategien kennen und entwickeln Schritt für Schritt einen anderen Umgang mit sich selbst, Ihrem Problem und Ihrem Alltag. Bei Zwängen gehört dazu z.B. die Exposition mit Reaktionsmanagement, also sich auslösenden Situationen zu stellen, ohne das Zwangsritual auszuführen.
Stabilisierung & Abschluss
Eine Therapie endet nicht abrupt. In den letzten Sitzungen blicken wir zurück: Was hat sich verändert? Was haben Sie über sich gelernt? Welche Werkzeuge nehmen Sie mit? Wir besprechen, wie Sie das Erreichte im Alltag verankern und künftigen Herausforderungen begegnen, auch um Rückfällen vorzubeugen.
Sophia von Krauß
- M.Sc. Psychologin mit den Schwerpunkten Klinische Psychologie, Neuropsychologie und Wirtschaftspsychologie
- Approbierte Psychologische Psychotherapeutin (Verhaltenstherapie)
- Eingetragen im Arztregister der KV Hamburg
- Mehrjährige klinische Erfahrung in der psychotherapeutischen Arbeit im ambulanten, teilstationären und vollstationären Setting
Abrechnung & Kosten
Die Therapie wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet. Je nach Versicherungsstatus gibt es verschiedene Abrechnungswege.
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Privatversicherung (PKV)
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten einer Psychotherapie je nach Tarif ganz oder anteilig. Den Umfang klären Sie am besten vorab mit Ihrer Versicherung.
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Beihilfe
Beamtinnen und Beamte rechnen über die Beihilfe ab, ergänzt durch die private Restkostenversicherung. Die Vorgaben klären Sie am besten vorab mit der Beihilfe ab.
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Heilfürsorge
Angehörige von Polizei, Bundeswehr und Feuerwehr können Psychotherapie über die Heilfürsorge abrechnen. Besprechen Sie die Vorgaben hierfür bitte mit der Heilfürsorge.
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Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV)
Gesetzlich Versicherte können die Kostenerstattung nach §13 Abs. 3 SGB V beantragen, wenn zeitnah kein Platz in einer Kassenpraxis verfügbar ist. Wichtig: Alle Termine vor der Genehmigung müssen als Selbstzahler gezahlt werden, eine rückwirkende Übernahme ist nicht möglich.
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Selbstzahler
Sie können die Therapie unabhängig von Ihrer Versicherung selbst zahlen, transparent nach GOP, ohne Antrag und ohne Meldung an Ihre Krankenkasse.
Ihr Zwang muss nicht das letzte Wort haben
Vielen Betroffenen fällt es schwer, über Zwänge zu sprechen. Im Kennenlerngespräch klären wir in Ruhe und ohne Bewertung, ob eine Therapie bei mir zu Ihnen passt, in Hamburg oder online.
Häufige Fragen zu Zwangsstörungen
Woran erkenne ich eine Zwangsstörung?
Eine Zwangsstörung erkennen Sie vor allem an zwei Merkmalen: An Gedanken, Bildern oder Impulsen, die sich immer wieder aufdrängen, obwohl Sie von Ihnen als übertrieben oder unsinnig erlebt werden. Und an Ritualen wie Kontrollieren, Waschen, Ordnen oder Zählen, die kurzfristig entlasten, aber immer mehr Zeit und Kraft kosten. Typisch ist, dass Betroffene die Unsinnigkeit meist selbst erkennen und trotzdem nicht aufhören können; genau dieser innere Widerstand unterscheidet Zwänge von bloßer Gründlichkeit. Viele Menschen verheimlichen ihre Symptome lange aus Scham. Ob tatsächlich eine Zwangsstörung vorliegt, lässt sich nur durch eine sorgfältige fachliche Abklärung feststellen. Im Kennenlerngespräch nehme ich mir dafür Zeit.
Hilft Verhaltenstherapie bei Zwangsstörungen?
Die Wirksamkeit von Psychotherapie bei Zwangsstörungen ist wissenschaftlich gut untersucht: Die S3-Leitlinie Zwangsstörungen empfiehlt die kognitive Verhaltenstherapie mit Exposition und Reaktionsmanagement als Psychotherapie der ersten Wahl. Dabei stellen Sie sich in Ihrem Tempo, den Situationen, die Ihre Zwänge auslösen, ohne das Zwangsritual bzw. die Zwangshandlung auszuführen. Ergänzend arbeiten wir an den Bewertungen und Befürchtungen hinter den Zwangsgedanken. Wie eine Therapie im Einzelfall verläuft, ist individuell verschieden.
Wie lange dauert eine Therapie bei Zwangsstörungen?
Wie lange eine Therapie bei Zwangsstörungen dauert, ist sehr individuell: Die Dauer hängt von Ihrem Anliegen, dem Schweregrad und dem Verlauf ab. Zur groben Orientierung: Eine Kurzzeittherapie umfasst in der Regel 12 bis 24 Sitzungen, eine Langzeittherapie kann 60 Sitzungen und mehr umfassen. Die Sitzungen finden meist einmal pro Woche statt und dauern 50 Minuten.
Was kostet eine Therapie bei Zwangsstörungen?
Die Kosten einer Therapie bei Zwangsstörungen richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), der bundesweit einheitlichen Grundlage für privat abgerechnete Psychotherapie. Ob und in welchem Umfang Sie die Kosten selbst tragen, hängt von Ihrem Versicherungsstatus ab: Private Krankenversicherungen und Beihilfe übernehmen die Kosten je nach Tarif ganz oder anteilig, Heilfürsorgeberechtigte rechnen über ihre Dienststelle ab und gesetzlich Versicherte können unter bestimmten Voraussetzungen die Kostenerstattung nach §13 Abs. 3 SGB V beantragen. Es ist wichtig zu wissen, dass alle Termine vor der Genehmigung als Selbstzahler gezahlt werden müssen und eine rückwirkende Übernahme nicht möglich ist. Als Selbstzahler erhalten Sie eine transparente Rechnung nach GOP. Welche Kosten in Ihrem Fall konkret entstehen, bespreche ich mit Ihnen vor Beginn der Therapie.
Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten der Therapie?
Als Privatpraxis rechne ich nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen ab, gesetzlich Versicherte können aber über das Kostenerstattungsverfahren nach §13 Abs. 3 SGB V eine Kostenübernahme beantragen. Es greift, wenn Sie nachweislich zeitnah keinen Therapieplatz in einer Kassenpraxis finden. Dafür dokumentieren Sie Ihre Platzsuche, lassen sich die Notwendigkeit der Behandlung bestätigen und stellen vor Therapiebeginn einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Die Entscheidung liegt bei der Kasse, eine Garantie gibt es nicht, viele Anträge sind aber erfolgreich, wenn die Unterlagen vollständig sind. Ich unterstütze Sie mit den nötigen Dokumenten und meiner Erfahrung aus früheren Anträgen.
Kann ich die Therapie bei Zwangsstörungen auch online machen?
Ja, eine Therapie bei Zwangsstörungen ist bei mir auch vollständig online per Video möglich, bundesweit und mit denselben Inhalten wie vor Ort in Hamburg. Videobasierte Psychotherapie ist inzwischen gut untersucht und kann eine sinnvolle Alternative sein, wenn der Weg in die Praxis zu weit ist, Sie beruflich stark eingebunden sind oder es Ihnen gerade schwerfällt, das Haus zu verlassen. Manche Menschen bevorzugen dennoch das persönliche Gespräch vor Ort, beides lässt sich auch kombinieren, etwa das Erstgespräch in der Praxis und die laufenden Sitzungen online. Technisch brauchen Sie nur ein Gerät mit Kamera, eine stabile Internetverbindung und einen ungestörten Raum. Ich nutze einen datenschutzkonformen Videodienst.
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